Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. AGB Agenturaufträge
AGB - 1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Genuss + FeinSinn/GF AGENCY.
1.2 Abweichende Bedingungen zwischen den Parteien, sind nur gültig, sofern sie schriftlich festgehalten werden.
AGB - 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung mit Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY verbindlich.
AGB - 3 Lieferungen; Verzug und Lieferungsmöglichkeit
3.1 Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY verpflichtet sich alle vertraglichen Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhergesehene Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze oder Informationsverzögerung seitens des Auftraggebers, unmöglich wird.
3.2 Der Ablauf bestimmter Terminvereinbarungen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Frist, bevor er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will.
3.3 Teilausführungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
3.4 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
3.5 Wenn die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
AGB - 4 Datenschutz, Informations- und Stillschweigepflicht
4.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind.
4.2 Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers.
4.3 Der Kunde willigt ein, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages Daten über ihn gespeichert, geändert, gelöscht und eventuell an Dritte übermittelt werden können.
AGB - 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY genannten Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.
5.2 Preise ab 500 Euro sind, wenn nicht anders vereinbart, nach der internationalen Drittelregelung zu entrichten: Das erste Drittel wird fällig bei Vertragsabschluss, dass zweite bei Präsentation/Fertigstellung und das letzte Drittel nach Erfüllung der eventuell anfallenden Korrektur- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers.
5.3 Zahlungen werden in bar entgegengenommen oder auf das angegebene Konto.
AGB - 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt Eigentum von Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY bis zur Zahlung sämtlichen Forderungen.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers oder bei Zahlungsverzug, ist Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY zum Rücktritt berechtigt.
6.3 Wird das Fälligkeitsdatum einer Rechnung um mehr als 30 Tage überschritten, ist Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY berechtigt bei Internet- oder Blog-Seiten des Kunden diese bis zur Zahlung zu sperren. Eine Rückvergütung der Ausfallzeit findet nicht statt.
6.4 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY.
AGB - 7 Vertragsdauer, Kündigung
7.1 Homepage-, Blog-, SocialMedia- oder Supportwartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende nicht eingehalten wird.
AGB - 8 Eigen-Werbung und Referenzen
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, behält sich Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY das Recht vor, die erstellten Printmedien, Internet- oder Blogseiten als Referenz auf der Internetseite von Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY aufzuführen.
AGB - 9 Mängelrüge und Gewährleistung
9.1 Der Käufer hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu melden.
9.2 Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach ihrem Auftreten zu melden, andernfalls tritt ein Garantieverlust ein.
9.3 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.4 Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe, Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
9.5 Bei Dienstleistungen wird die ordnungsgemäße Ausführung vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.
9.6 Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen des Herstellers gewährleistet.
AGB - 10 Haftung - Allgemeine Haftungsbegrenzung
10.1 Die Haftung von Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY richtet sich ausschließlich nach den in den AGB´s. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
10.2 Bei Domainregistrierungen prüft Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY nicht die Kollision mit Marken-, Namens- sonstiger Rechte Dritter.
10.3 Genuss + FeinSinn/ GF AGENCY übernimmt keine Prüfpflicht seitens des Kunden gelieferter Inhalte.
AGB - 11 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist Stuttgart
11.2 Der Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig Stuttgart.
11.3 Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
AGB - 12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
AGB - 13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
2. AGB Anzeigenaufträge
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Dem Anzeigenauftrag liegt die jeweils gültige Anzeigenpreisliste zugrunde. Bei geänderten Anzeigenpreisen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen in Kraft.
2. Die Agentur nimmt den Auftrag durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags an.
3. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Agentur eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4. Wird ein Auftrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, ohne dass ein Verschulden der Agentur mitwirkt, hat der Kunde, der Mal- bzw. Mengenstaffeln oder sonstige Rabatte in Anspruch genommen hat, für alle in die Rabattberechnung einbezogenen Aufträge den Preis zu zahlen, der sich bei Anwendung der Rabattstaffel nach den tatsächlich durchgeführten Aufträgen ergibt. Weiter gehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
Die Stornierung von Anzeigen kann bis spätestens sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift schriftlich bei der Agentur erfolgen. Im Falle einer wirksamen Stornierung werden dem Auftraggeber 25% des Anzeigenpreises, inklusive aller Zusatzkosten, als pauschale Aufwendungsvergütung berechnet. Bei Stornierung innerhalb sechs Wochen vor Erscheinungstermin ist der Anzeigenbetrag inklusive aller Zusatzkosten zu 80% fällig.
5. Anzeigentexte werden nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Für Rechtsmängel wird keine Haftung übernommen. Beilagenaufträge sind für die Agentur erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt die Agentur im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die Agentur von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der Agentur sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlicher Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
7. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Agentur ist nur zur Prüfung der Druckmaterialien auf äußere, offensichtliche Beschädigungen verpflichtet. Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Satz- oder Lithokosten verursachen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen schuldet der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt auch dann, wenn ein Abdruck nicht oder mit Mängeln erfolgt, es sei denn, er weist mitwirkendes Verschulden der Agentur nach. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Agentur unverzüglich Ersatz an. Die Agentur gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
8. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Agentur mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige nach Wahl der Agentur, und zwar in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lehnt die Agentur den Ersatzabdruck ab oder lässt er eine ihm hierfür gestellte angemessene Ausführungsfrist verstreichen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Weiter gehende Haftungen für die Agentur sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung haftet die Agentur nicht.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen gesonderte Vergütung geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Agentur berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Technische Veränderungen des Magazins, wie bspw. Format oder Papier, liegen im Ermessen der Agentur.
12. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
13. Zahlungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu leisten, soweit nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nur nach der Preisliste gewährt. Die Agentur behält sich vor, aus begründetem Anlass (wie z.B. Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung) Vorauszahlung zum Anzeigenschluss zu verlangen.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung können Zinsen in Höhe von 2% über LZB-Diskont ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung berechnet werden. Die Aufnahme weiterer Anzeigen kann von der Bezahlung fällig gewordener Rechnungen und von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Letzteres gilt auch für Inserenten, mit denen die Agentur nicht im laufenden Geschäftsverkehr steht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprüngliches vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
16. Im Falle höherer Gewalt kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten. Die von ihm bis dahin gemachten Aufwendungen sind ihm in voller Höhe zu erstatten.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie den vom Auftraggeber gewünschten Entwurf oder die von ihm zu vertretenden Änderungen bestehender Entwürfe hat der Auftraggeber zu tragen. Die durch die Agentur gestalteten Promotionen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Agentur weiterverarbeitet werden.
18. Druckunterlagen werden nur auf Wunsch und mit Berechnung des Aufwands und der Portokosten zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrags.
19. Der Auftraggeber gestattet der Agentur, seine Anzeigen online auf den Websites der Agentur öffentlich zugänglich zu machen sowie offline (z.B. auf CD-ROM, DVD, Papier-Präsentationen) zu vervielfältigen und zu verbreiten.
20. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stuttgart
Der Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig Stuttgart.
Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
21. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
22. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
3. AGB Übersetzungsleistungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzungsleistungen der agentur (nachfolgend Übersetzer genannt) und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.). (3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. (4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel. (2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. (3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich. (3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. (5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. (2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. (2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei um-fangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist. (4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. (2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist Stuttgart
(2) Der Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig Stuttgart.
(3) Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.